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Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Herr Necip Şahin
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Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
  • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, werden automatisch mittels eines Cookies Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter.

Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

Cookies

Wie viele andere Webseiten verwenden wir auch so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien, die von einem Websiteserver auf Ihre Festplatte übertragen werden. Hierdurch erhalten wir automatisch bestimmte Daten wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem und Ihre Verbindung zum Internet.

Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen. Anhand der in Cookies enthaltenen Informationen können wir Ihnen die Navigation erleichtern und die korrekte Anzeige unserer Webseiten ermöglichen.

In keinem Fall werden die von uns erfassten Daten an Dritte weitergegeben oder ohne Ihre Einwilligung eine Verknüpfung mit personenbezogenen Daten hergestellt.

Natürlich können Sie unsere Website grundsätzlich auch ohne Cookies betrachten. Internet-Browser sind regelmäßig so eingestellt, dass sie Cookies akzeptieren. Im Allgemeinen können Sie die Verwendung von Cookies jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren. Bitte verwenden Sie die Hilfefunktionen Ihres Internetbrowsers, um zu erfahren, wie Sie diese Einstellungen ändern können. Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Kontaktformular

Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.

Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

Verwendung von Google Maps

Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

Eingebettete YouTube-Videos

Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von Youtube hergestellt. Dabei wird Youtube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.

Wird ein Youtube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.

Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von Youtube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. Youtube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „Youtube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

Social Plugins

Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite die Möglichkeit der Nutzung von sog. „Social-Media-Buttons“ an. Zum Schutze Ihrer Daten setzen wir bei der Implementierung auf die Lösung „Shariff“. Hierdurch werden diese Buttons auf der Webseite lediglich als Grafik eingebunden, die eine Verlinkung auf die entsprechende Webseite des Button-Anbieters enthält. Durch Anklicken der Grafik werden Sie somit zu den Diensten der jeweiligen Anbieter weitergeleitet. Erst dann werden Ihre Daten an die jeweiligen Anbieter gesendet. Sofern Sie die Grafik nicht anklicken, findet keinerlei Austausch zwischen Ihnen und den Anbietern der Social-Media-Buttons statt. Informationen über die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten in den sozialen Netzwerken finden Sie in den jeweiligen Nutzungsbedingungen der entsprechenden Anbieter. Mehr Informationen zur Shariff-Lösung finden Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html

Wir haben auf unserer Website die Social-Media-Buttons folgender Unternehmen eingebunden:

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.

§ 1  NAME UND SITZ

  1. Die Föderation führt den Namen FÖDERATION DER VOLKSVEREINE TÜRKISCHER SOZIALDEMOKRATEN e.V. mit der Kurzbezeichnung HDF.
  2. Die Föderation ist beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin in das Vereinsregister eingetragen. Sitz der Föderation ist Berlin.
  3. Die Föderation ist überall in Europa tätig.


§ 2  GEMEINNÜTZIGKEIT

  1. Die Föderation verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne der Bestimmungen des dritten Abschnitts der Abgabenordnung.
  2. Die Föderation ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel der Föderation  und etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder der Föderation erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine anderen Zuwendungen aus Mitteln der Föderation.
  4. Die Ausgaben der Mitglieder für satzungsgemäße Aktivitäten werden ihnen zurückerstattet. Jedoch darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Föderation fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Leistungen der Mitglieder an die Föderation können diesen weder bei ihrem Ausscheiden noch bei Auflösung oder Aufhebung der Föderation zurückerstattet werden.
  6. Die Föderation strebt die Förderungswürdigkeit an.
  7. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3  ZIELE

1.Die Föderation ist eine demokratische Organisation und führt ihre Aktivitäten im Einklang mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durch.

2.Ausschließlicher Zweck der Föderation ist eine aufklärerische und beratende Tätigkeit für und  mit Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere mit Arbeitsimmigranten mit der Zielsetzung,

  1. a)zur Lösung rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher und sozio-kultureller Probleme der Arbeitsimmigranten aus der Türkei sowohl bezogen auf die Aufnahmeländer als auch auf die Türkei beizutragen und sich für die Gleichberechtigung dieser Menschen in der hiesigen Gesellschaft einzusetzen.
  2. b)daß sie ihre kulturelle Identität bewahren und weiterentwickeln.
  3. c)den Integrationsprozeß mit den verschiedenen Nationen und Kulturen voranzutreiben und einen Beitrag zum besseren Zusammenleben in gegenseitiger Solidarität und Freundschaft zu leisten.
  4. d)für die Förderung kultureller Zwecke, internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung zu arbeiten.

3.Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

  • Veranstaltung von Foren, Seminaren und Kursen,
  • Herausgabe von Informations- und Bildungsmaterial,
  • geistige und künstlerische Tätigkeiten sowie Freizeitaktivitäten.


§ 4  ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
1.Mitglieder der Föderation sind die Ortsvereine.
2.Jede Organisation in Europa, die die Grundsätze sowie Ziele der Föderation teilt, kann durch den Beschluß ihres eigenen Vorstandes die Mitgliedschaft als Ortsverein beim Gesamtvorstand der Föderation schriftlich beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

3.Der Gesamtvorstand kann an Orten, wo sich noch keine angeschlossenen Ortsvereine befinden, Büros als Ortsvereine gründen oder gegründete Büros auflösen. Büros können sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzen. Die Mitglieder der Büros werden vom Gesamtvorstand ernannt. Die Arbeit der Büros wird durch eine Geschäftsordnung geregelt.

§ 5  ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT
1.Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt,
b) durch Ausschluß durch den
 Gesamtvorstand,
c) mit der Auflösung des Ortsvereins.
2.Der Austritt eines Ortsvereins aus der Föderation ist jederzeit durch Beschluß seiner zuständigen Organe durch schriftliche Mitteilung an den Gesamtvorstand möglich.
3.Den Ortsvereinen, die den Grundsätzen und Zielen der Föderation zuwiderhandeln oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann durch Beschluß des Gesamtvorstandes die Mitgliedschaft aberkannt werden. Dieser Beschluß ist binnen 14 (vierzehn) Tagen dem betreffenden Ortsverein mitzuteilen. Alle Rechte und Pflichten der aus der Föderation ausgeschlossenen Ortsvereinen ruhen bis zum nächsten Bundeskongreß. Der Ortsverein, dem die Mitgliedschaft aberkannt worden ist, hat die Möglichkeit, auf dem nächsten Bundeskongreß gegen diesen Beschluß in schriftlicher Form Einspruch zu erheben. Der Bundeskongreß entscheidet mit absoluter Mehrheit über den Einspruch. Der betreffende Ortsverein kann an dieser Abstimmung nicht teilnehmen.
4.Endet die Mitgliedschaft eines Ortsvereins, so entfallen seine Ansprüche der Föderation gegenüber. Die Schulden und Verpflichtungen des betreffenden Ortsvereins gegenüber der Föderation, die während der Zeit seiner Mitgliedschaft entstanden sind, bestehen jedoch weiter.

§ 6  BEITRAGSPFLICHT
1.Die Ortsvereine sind zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Beitrag ist Bringeschuld. Der Mindestbeitrag der Ortsvereine beträgt jährlich 300,-- DM. Alle Beiträge, die diesen Betrag übersteigen, werden vom Bundeskongreß festgesetzt.
2.Auf schriftlichen Antrag mit ausreichender Begründung kann der Gesamtvorstand den Beitrag eines Ortsvereins ermäßigen, stunden oder ganz erlassen.

§ 7  RECHTE UND PFLICHTEN DER ORTSVEREINE
1.Jeder Ortsverein hat das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele, Grundsätze und die Beschlüsse der Föderationsorgane zu unterstützen.
2.Ohne den Gesamtvorstand zu konsultieren, darf ein Ortsverein keine Initiativen ergreifen, die auch die anderen Ortsvereine beeinträchtigen können, oder die im Verantwortungsbereich des Gesamtvorstandes liegen.

§ 8  ORGANE DER FÖDERATION
Die Organe der Föderation sind:
a) der Bundeskongreß,
b) der Gesamtvorstand,
c) der Delegiertenrat,
d) die Kontrollkommission

§ 9  BUNDESKONGRESS
1.Das oberste beschlußfassende Organ der Föderation ist der Bundeskongreß. Der Bundeskongreß setzt sich aus den Delegierten zusammen, die von den Ortsvereinen verschickt werden.
2.Kongreßleitung
Der Bundeskongreß wird unter der Leitung einer Kongreßleitung abgehalten, die sich aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Sekretären zusammensetzt. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes und der Kontrollkommission dürfen an der Kongreßleitung nicht teilnehmen.
3.Die Ortsvereine, die bis zu 50 (fünfzig) Mitglieder haben, schicken dem Bundeskongreß der Föderation 5 (fünf), die bis zu 100 (einhundert) Mitglieder haben 10 (zehn) und die, die mehr als 100 (einhundert) Mitglieder haben, 15 (fünfzehn) Delegierte. Die Mitgliederzahl, die für die Festsetzung der Delegiertenzahl zugrundegelegt wird, wird aus dem letzten Mitgliedsbeitrag des Ortsvereins an die Föderation errechnet. Die Büros werden mit 2 (zwei) Delegierten am Bundeskongreß teilnehmen.
4.Jeder Delegierte kann seine Stimme nur selbst abgeben. Die Delegierten der Ortsvereine, die ihren Mitgliedsbeitrag bis einschließlich des Tags des Bundeskongresses nicht entrichtet haben, sind nicht stimmberechtigt.
5.Der Bundeskongreß wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Auf schriftlichen Antrag von 1/3 der Ortsvereine oder der Kontrollkommission hat der Gesamtvorstand innerhalb eines Monats den Bestimmungen der Satzung entsprechend den außerordentlichen Bundeskongreß einzuberufen.
6.Ist in der ersten Sitzung des Bundeskongresses nicht die absolute Mehrheit der Delegierten anwesend, so wird der Bundeskongreß um vier Wochen verschoben; dieser Bundeskongreß ist auch ohne die Mehrheit der Delegierten beschlußfähig.
7.In der schriftlichen Einladung zum Bundeskongreß werden Ort, Tag und Tagesordnung angegeben. Das Einladungsschreiben ist spätestens drei Wochen vor dem Tag des Bundeskongresses bei der Post abzugeben. Nach Möglichkeit tagt der Bundeskongreß jedes Jahr in einer anderen Stadt.
8.Auf den mündlichen oder schriftlichen Antrag der Delegierten des Bundeskongresses kann die Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Hierzu ist die absolute Mehrheit erforderlich.
9.Die bis zum Bundeskongreß amtierenden Mitglieder des Gesamtvorstandes und der Kontrollkommission haben bis auf das Stimmrecht alle Rechte der Delegierten, auch wenn sie keine Delegierteneigenschaft besitzen. Stimmrecht haben nur die Delegierten.
10.Der Bundeskongreß ist nur für die Delegierten und Beobachter der Ortsvereine, die eingeladenen Organisationen und Einzelpersonen sowie die eingeladenen Presseleute zugänglich. Der Bundeskongreß entscheidet darüber, ob den Gästen und Beobachtern Rederecht eingeräumt wird.
11.Der Bundeskongreß berät über den Arbeits- und Rechnungsbericht des Gesamtvorstandes und stimmt über seine Entlastung ab. Er diskutiert das Arbeitsprogramm des nächsten Jahres; er kann verbindliche Beschlüsse für die Arbeit des Gesamtvorstandes oder der anderen Organe der Föderation fassen.
12.Der Bundeskongreß wählt den Gesamtvorstand und die Kontrollkommission. Er kann Arbeitsgruppen einsetzen.
13.Die Beschlüsse auf dem Bundeskongreß werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern die Satzung keine entgegengesetzten Vorschriften enthält. Die Beurkundung der Beschlüsse des Bundeskongresses wird von dem Versammlungsleiter unterschrieben. Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, das Protokoll des Bundeskongresses dem Gesamtvorstand der Föderation auszuhändigen.

§ 10  DELEGIERTENRAT
1.Der Delegiertenrat setzt sich zusammen aus:
a)den Mitgliedern des Gesamtvorstandes,
b)den  Vorsitzenden der Ortsvereine und der Regionalverbände, oder jeweils an ihrer Stelle den von Vorständen bestimmten Delegierten, wobei jedem Ortsverein ein(e) Delegierte zusteht.
2.Der Delegiertenrat ist mit den anwesenden Delegierten beschlußfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern die Satzung keine entgegengesetzten Vorschriften enthält.
3.Der Delegiertenrat wird mindestens einmal im Jahr vom Gesamtvorstand einberufen. Eine außerordentliche Sitzung des Delegiertenrates ist einzuberufen:
a)auf Beschluß des Gesamtvorstandes,
b)auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der Ortsvereine,
c)auf schriftlichen Antrag eines Regionalvorstandes.
4.Aufgaben des Delegiertenrates sind:
a)über Vorlagen des Gesamtvorstandes bezüglich politischer Fragen zu beraten bzw. selbst Vorlagen auszuarbeiten,
b)zur Koordinierung der Tätigkeiten des Gesamtvorstandes beizusteuern,
c)dem Gesamtvorstand Anregungen und Hinweise für seine Arbeit zu geben,
d)die Beschlußfassung über die Geschäftsordnungen und Richtlinien sowie deren Änderungen.

§ 11  GESAMTVORSTAND
1.Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
a)dem Bundesvorsitzenden,
b)zwei stellvertretenden Bundesvorsitzenden,
c)dem Generalsekretär,
d)dem Kassierer,
e)bis zu 5 Beisitzern.
Über die Zahl der zu wählenden Beisitzer entscheidet der Bundeskongreß. Alle Mitglieder des Gesamtvorstandes werden jeweils für zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsperiode aus, so kann von dem darauffolgenden Bundeskongreß ein neues für die restliche Amtsdauer gewählt werden.
2.Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. In sehr dringenden Fällen kann der Gesamtvorstand die Stellungnahmen seiner Mitglieder zu bevorstehenden Beschlüssen über Telekommunikationsmittel einholen. Diese Beschlüsse werden protokolliert und das Protokoll wird von einem Vertretungsberechtigten unterschrieben.
3.Die Leitung der Föderation obliegt dem Gesamtvorstand. Der Gesamtvorstand führt die Geschäfte und vertritt die Föderation in der Öffentlichkeit. Der Gesamtvorstand ist dem Bundeskongreß gegenüber für die Erfüllung seiner Aufgaben verantwortlich.
Vorstand im Sinne des Gesetzes ist der Bundesvorsitzende und die beiden Stellvertreter. Jeder vertritt die Föderation allein.
4.Für die Führung laufender Geschäfte gemäß der Richtlinien und Beschlüssen kann der Gesamtvorstand Geschäftsführer bestellen.

§ 12  KONTROLLKOMMISSION
1.Zur Kontrolle der Rechnungsführung und der Bücher wählt der Bundeskongreß eine Kontrollkommission aus 3 (drei) Mitgliedern. Zur Leitung ihrer Geschäfte wählt die Kontrollkommission einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
2.Mitglieder des Gesamtvorstandes sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiter der Föderation können der Kontrollkommission nicht angehören.
3.Die Kontrollkommission ist berechtigt, die Rechnungsführung und die Bücher jederzeit zu kontrollieren.
4.Die Kontrollkommission legt dem Bundeskongreß, bei dem Wahlen stattfinden, und allen Sitzungen des Delegiertenrates einen Bericht über die Rechnungsführung des Gesamtvorstandes vor.

§ 13  ORGANISATIONSAUFBAU
1.Untergliederungen der Föderation sind Regionalverbände und Ortsvereine.
2. Ortsvereine
Mitgliedsorganisationen und Büros bilden die Ortsvereine. Die Satzungen und Grundsätze der Mitgliedsorganisationen dürfen denen der Föderation nicht widersprechen. Die Büros werden auf dem Bundeskongreß höchstens mit zwei Delegierten vertreten.
3. Regionalverbände
Regionalverbände werden von den Ortsvereinen in dieser Region gebildet. Ihre Organisationsform richtet sich nach den Gegebenheiten der einzelnen Regionen, deren Abgrenzung mit den Verwaltungsbezirken der europäischen Ländern übereinstimmen, und vom Gesamtvorstand bestimmt werden.
Die Arbeitsweise von Regionalverbänden wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundeskongreß beschlossen wird.

§ 14 WAHLEN
1.Funktionär kann nur werden, wer Mitglied eines Ortsvereins der Föderation ist.
2.Die Wahlen werden durch eine Wahlordnung geregelt, die vom Bundeskongreß beschlossen wird. Diese Wahlordnung ist Bestandsteil der Satzung.

§ 15 GESCHÄFTSORDNUNGEN
1.Der Delegiertenrat kann mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen Geschäftsordnungen verabschieden, die nicht in Widerspruch zur Satzung stehen dürfen.
2.Die Geschäftsordnungen geben in detallierter Weise Aufschluß über die Zuständigkeit, die Verantwortung und die Funktionsweise der Föderationsorgane sowie der Untergliederungen. Den Geschäftsordnungen zuwiderlaufende Handlungen sind nicht zulässig.
3.Vorschläge für die Änderung der Geschäftsordnungen können durch schriftlichen Antrag des Gesamtvorstandes, eines Regionalvorstandes oder eines Ortsvereines beim Delegiertenrat  eingebracht werden. Diese Vorschläge müssen dem Einladungsschreiben zur Delegiertenratsitzung beigefügt werden.

§ 16 ÄNDERUNG DER SATZUNG
1.Der Bundeskongreß kann an der Satzung mit 3/4 - Mehrheit  Änderungen vornehmen. Bei diesbezüglichen Beschlußfassungen muß die absolute Mehrheit der Delegierten des Bundeskongresses anwesend sein.
2.Die Vorschläge für die Änderung der Satzung und Geschäftsordnungen können seitens des Gesamtvorstandes, des Delegiertenrates oder 1/3 der Ortsvereine der Föderation schriftlich eingebracht werden. Diese Vorschläge müssen dem Einladungsschreiben zum Bundeskongreß beigefügt werden.

§ 17  AUFLÖSUNG
1.Die Auflösung der Föderation bedarf der Mehrheit von 3/4 der gültig abgegebenen Stimmen. Bei diesbezüglicher Beschlußfassung muß die absolute Mehrheit der Delegierten des Bundeskongresses  anwesend sein.
2.Im Falle einer solchen Auflösung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes wird das Vermögen der Föderation dem „Bildungswerk für Immigrantenwerk e.V.“ übertragen, die das unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Der Beschluß über die Vermögensübertragung bedarf der Zustimmung des zuständigen Finanzamts. Liquidator ist der zuletzt amtierende Gesamtvorstand.


WAHLORDNUNG

1.Die Wahlordnung ist für alle Wahlen auf dem Bundeskongreß der Föderation verbindlich.
2.Stimmberechtigt sind nur die Delegierten. Die Delegierten der Ortsvereine sind nur dann wahl- und stimmberechtigt, wenn deren Ortsvereine ihren Mitgliedsbeitrag bis einschließlich am Tage des Bundeskongresses entrichtet haben. Jeder Delegierte verfügt über eine Stimme, die er nur selbst abgeben kann.
3.Wählbar sind alle Mitglieder, die Mitglied eines Ortsvereins der Föderation sind.
4.Zur Durchführung der Wahlen zu den Organen der Föderation ist eine Wahlkommision zu bilden, die aus drei Mitgliedern besteht. Die Wahlkommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich.
5.Wahlen für die Organe der Föderation haben in geheimer Abstimmung zu erfolgen. Die andere Wahlen erfolgen durch offene Abstimmung.
6.Der Bundesvorsitzende wird in einem getrennten Wahlgang mit 2/3 Mehrheit des Bundeskongresses gewählt; wird aber auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht erreicht, so bedarf es im dritten Wahlgang nur noch der einfachen Mehrheit.
7.Bewerben sich mehrere Kandidaten um ein Amt, so gilt derjenige als gewählt, der die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
8.Sind gleiche Funktionen durch einen Wahlgang zu besetzen, so sind die Kandidaten, deren Zahl auf dem Bundeskongreß bestimmt wird, mit der höchsten Stimmenzahl gewählt.
Bei den Wahlen dürfen die Delegierten nur so viele Kanditaten wählen, wie in der Satzung für diese Ämter vorgesehen sind.
9.Wenn die Kandidaten gleiche Stimmzahlen bekommen, dann wird nur zwischen diesen Kandidaten Stichwahl durchgeführt.
10.Auf dem Stimmzettel sind die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen.
11.Über jede Wahlhandlung ist ein Protokoll zu führen, das mindestens die Namen und Anschriften sowie die Funktion des Gewählten mit dem Wahlergebnis enthalten muß. Die Wahlkommission ist verpflichtet, das Protokoll der Wahlen der Kongreßleitung auszuhändigen.


GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE REGIONALVERBÄNDE

§ 1  NAME UND SITZ
Die Organisation trägt den Namen "Regionalverband der HDF in ....................... .
Die Kurzbezeichnung ist .................... .

§ 2  ZIELE
Die Ziele des Regionalverbandes sind:
-Aktivitäten in der Region gemäß der Satzung, den Richtlinien und den Beschlüssen der Föderationsorgane durchzuführen;
-die Föderation auf den Aktivitäten in der Region mit Zustimmung des Gesamtvorstandes zu vertreten;
-bei der Arbeit des Gesamtvorstandes in der Region zu helfen;
-die Arbeit der Ortsvereine zu koordinieren, die Zusammenarbeit zwischen den Ortsvereinen zu fördern, sie über die Arbeit der Föderation zu informieren und zur organisatorischen Verstärkung der Föderation in der Region die notwendigen Arbeiten zu leisten;
-je nach Entwicklungen in der Region Vorschläge gemäß den Beschlüssen der Föderation auszuarbeiten.
Diese Ziele werden verwirklicht insbesondere durch:
-Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Kursen;
-Herausgabe von Informations- und Arbeitsmaterial.

§ 3  MITGLIEDSCHAFT
Die Mitglieder des Regionalverbandes sind die Ortsvereine der Föderation seines Bereiches. Über die Aufnahme eines Ortsvereines entscheidet der Gesamtvorstand der Föderation.

§ 4 VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft endet durch Beendigung der Föderationsmitgliedschaft.

§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
Jeder Ortsverein hat das Recht und die Pflicht, Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu unterstützen.

§ 6  ORGANE DES REGIONALVERBANDES
Die Organe des Regionalverbandes sind:
a)die Regionalkonferenz,
b)der Regionalvorstand.

§ 7  REGIONALKONFERENZ
a)Das oberste Beschlußorgan des Regionalverbandes ist die Regionalkonferenz. Die Regionalkonferenz setzt sich aus den Delegierten zusammen. Delegierte sind:
-diejenigen, die von den Ortsvereinen als Delegierte gewählt worden sind. Die Mitgliedsorganisationen verschicken so viele Delegierten, wie für den Bundeskongress der Föderation vorgesehen sind.
-Mitglieder des Regionalvorstandes,
-die Mitglieder des Gesamtvorstandes und der Kontrollkommission der Föderation aus den Ortsvereinen des Regionalverbandes.
b)Regionalkonferenz ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Regionalvorstand beruft die Regionalkonferenz schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagungsordnung, der Anschrift und des Termins ein.
c)Die Regionalkonferenz wählt einen Vorsitzenden und einen Schriftführer zur Konferenzleitung. Die Beschlüsse der Regionalkonferenz sind vom Vorsitzenden und Schriftführer zu protokollieren. Der Vorsitzende ist verpflichtet, das Protokoll dem Regionalvorstand auszuhändigen.
d)Die Aufgaben der Regionalkonferenz sind:
-die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Regionalvorstandes und des Kassenberichtes;
-die Entlastung und die Wahl des Regionalvorstandes;
-die Beschlußfassung über die Berichte, die zukünftige Arbeit in der Region und Richtlinien des Regionalverbandes;
-die Beschlußfassung zur Finanzierung der Organisationsarbeit.
e)Die Regionalkonferenz ist mit den anwesenden Delegierten beschlußfähig. Die Beschlüsse in der Regionalkonferenz werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern die Satzung der Föderation und die Geschäftsordnungen es nicht anders vorschreiben.
f)Eine  außerordentliche Regionalkonferenz ist einzuberufen, wenn
-ein Drittel der Mitgliedsorganisationen,
-der Regionalvorstand,
-der Gesamtvorstand der Föderation
es verlangen.

§ 8  REGIONALVORSTAND
a) Regionalvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden,
- den stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Kassenwart,
- dem Schriftführer und
- bis zu 3 Beisitzern.
-Über die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden entscheidet die Regionalkonferenz nach der Zahl der Ländern  im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes.
Der Vorsitzender des Regionalverbandes ist gleichzeitig der Vorsitzender des Landes, aus dem er kommt. Die stellvertretenden Vorsitzenden werden aus den Ländern des Regionalverbandes gewählt und sie sind gleichzeitig Landesvorsitzender.
Über die Zahl der Beisitsitzern entscheidet die Regionalkonferenz.
Sowohl der Vorsitzender als auch die stellvertretenden Vorsitzender sind allein vertretungsberechtigt.
b)Der Regionalvorstand wird jeweils für ein Jahr von der Regionalkonferenz gewählt.
c)Die Aufgaben des Regionalvorstandes sind:
-die Arbeit des Regionalverbandes gemäß den Beschlüssen der Regionalkonferenz und der Zielsetzung der Föderation durchzuführen;
-einen Arbeitsbericht und Kassenbericht auszuarbeiten und sie der Regionalkonferenz vorzulegen.
-den Gesamtvorstand der Föderation über die Arbeit in der Region zu unterrichten;
-die Föderationsarbeit in der Region zu koordinieren;
d)Der Regionalvorstand ist beschlußfähig, sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.

§ 9  KASSENPRÜFUNG
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Prüfung der Rechnungsführung und der Kassen werden von der Regionalkonferenz zwei Rechnungsprüfer gewählt. Sie dürfen dem Regionalvorstand nicht angehören und erstatten der Regionalkonferenz Bericht über ihre Tätigkeit.

§ 10  AUFSICHTSRECHT UND AUFSICHTSPFLICHT
Der Regionalverband ist gegenüber den Ortsvereinen und deren Gliederungen im Rahmen der Richtlinien zur Aufsicht verpflichtet und zur Prüfung berechtigt.
Der Regionalvorstand oder seine Beauftragten können jederzeit zu Prüfungszwecken Einsicht in alle Geschäftsvorgänge der Ortsvereine und deren Gliederungen nehmen.
Der Regionalverband erkennt seinerseits das Recht der Aufsicht und Prüfung durch die Föderation an.

§ 11  AUFLÖSUNG
Der Gesamtvorstand der Föderation ist berechtigt, die Arbeit der Regionalverbände bis zur nächsten Sitzung des Delegiertenrates zu stoppen, wenn diese nicht nach der Zielsetzung arbeiten. Der endgültige Beschluß wird vom Delegiertenrat mit einer einfachen Mehrheit gefaßt. Im Falle der Auflösung darf niemand den Namen des Regionalverbandes führen. Diese Regelung gilt auch für Kurzbezeichnungen.

§ 12  RICHTLINIEN
Die Richtlinien der Föderation und die Beschlüsse der Föderationsorgane über die Arbeitsweise der Regionalverbände sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung.

HDF,
ist eine sozialdemokratische Organisation, dessen Ziel

  • Gleiche Rechte und Chancen in allen gesellschaftlichen Bereichen
  • Rechtssicherheit und politische Beteiligungsmöglichkeiten
  • Anerkennung der kulturelle Pluralität und Gleichwertigkeit aller Kulturen und Sprachen
  • Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus

bilden.

HDF BEKENNT SICH ZUR SOZIALDEMOKRATIE

Gleichberechtigung, Gleichstellung und Gleichbehandlung

Die HDF ist sozialdemokratisch. Denn für die Föderation der Volksvereine türkischer Sozialdemokraten, HDF, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass nur soziale Gerechtigkeit und Sicherheit und demokratische Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrechte jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft die Grundlage einer gerechten Politik sowie einer lebenswerten Gesellschaft und eines selbst bestimmten Lebens sein können..

Unser Ziel war und ist es, dass alle Menschen und gesellschaftlichen Gruppen die Chance für einen gesellschaftlichen Aufstieg besitzen. Dies bedeutet Beteiligung an und Mitbestimmung von gesellschaftlichen und politischen Prozessen aber auch einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beruf. Es reicht nicht aus, wenn die Menschen diese Rechte in der Theorie haben. Sie müssen auch in die Lage versetzt werden, diese Möglichkeiten praktisch zu nutzen. Das ist die Grundlage der Politik der HDF und bestimmt auch ihre politischen Aktivitäten.

Die HDF ist der Sozialdemokratie verpflichtet, d.h.:

  • Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die unverzichtbare Voraussetzung unserer Arbeit;
  • Die HDF will dazu beitragen, eine Gesellschaft zu entwickeln, in der sich jeder Mensch in Verantwortung für sich und für das Gemeinwesen frei entfalten kann;
  • Wir treten ein für mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität;
  • Die HDF will dem Entstehen sozialen und politischen Unrechts entgegenwirken und sich aktiv an der Lösung sozialer und politischer Probleme beteiligen;
  • Die HDF achtet das religiöse Bekenntnis der Einzelnen. Sie ist gegen jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion; Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder kulturellen Unterschieden. Sie bekennt sich zum Laizismus und bekämpft alle politischen Strömungen und religiös fundamentalistische Bewegungen, welche die laizistische Gesellschaftsordnung gefährden.

Eine weitere Zielsetzung der Föderation der Volksvereine türkischer Sozialdemokraten - HDF besteht darin, dass politische Geschehen in der Türkei unter sozialdemokratischen Gesichtspunkten zu beeinflussen. Sich mit den Sozialdemokraten in der Türkei kritisch zu solidarisieren und die Aufmerksamkeit der türkischen Regierungen auf die Probleme der Türkischstämmigen in Europa zu lenken, stellen dabei unsere Prioritäten dar.

MIGRATIONSPOLITIK

Die Migrationspolitik in Deutschland ist vor allem von dem Fehlen, einer klaren Linie geprägt.

Ausgangspunkt der Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland war der Abschluss von Anwerbeverträgen in den wirtschaftlich erfolgreichen fünfziger und sechziger Jahren. Die ausländischen Arbeitskräfte aus verschiedenen Ländern wurden damals insbesondere für niedrig qualifizierte und/oder niedrig bezahlte sowie körperlich besonders schwere Arbeit angeworben. Dass diese aus wirtschaftlichen Gründen angestoßene Entwicklung soziale Konsequenzen nach sich ziehen würde, wurde spätestens in den siebziger Jahren deutlich. Immer mehr der zugewanderten Arbeitskräfte distanzierten sich von dem Gedanken an eine baldige Rückkehr in ihr Herkunftsland. Zusätzlich veränderte sich durch den Nachzug von Familien die demographische Zusammensetzung der Zuwanderergruppe stark. Schulen und andere soziale Einrichtungen, aber auch Gewerkschaften und Parteien waren auf diese Veränderungen schlecht oder gar nicht vorbereitet und reagierten sehr langsam auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.

In den achtziger Jahren boomte die „Ausländerarbeit" – überall entstanden Initiativen, die sich in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen der Integration der Zuwanderer annahmen. Freie Träger und Dachorganisationen übernahmen die Koordination dieser Arbeit und Ausländerbeauftragte sowie Ausländerbeiräte entstanden auf lokalen und überregionalen Ebenen. Die Verteilung der dafür zur Verfügung gestellten Gelder sollte beaufsichtigt und die ungleiche Behandlung von Zuwanderern verhindert werden. Dass sie dazu in der Regel mit viel zu wenig tatsächlicher Macht und Einflussmöglichkeit ausgestattet waren, stellte ein Problem dar. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Tatsache begründet, wie wenig an all diesen an sich positiven Entwicklungen die Betroffenen selbst sowie die längst von ihnen gegründeten Vereine und Selbsthilfeorganisationen beteiligt waren.

Dieses Ungleichgewicht hat sich bis heute fortgesetzt. Immer noch gibt es viel zu wenig Sozialarbeiter, Erzieher, Lehrer, aber auch Politiker, Funktionäre, Verwaltungsmitarbeiter, die aus der Gruppe der Zuwanderer selbst stammen. Migrationspolitik ist insofern eine Politik, die Einheimische für Zuwanderer machen. Dies hat sich nicht zuletzt wieder bei den nicht lange zurück liegenden Debatten um das neue so genannte Zuwanderungsgesetz gezeigt: Kritik und Anregungen von Migrantenorganisationen flossen kaum in dessen Ausarbeitung an, statt dessen handelt es sich um ein Gesetz, dass die Interessen der Deutschen vor denen der Zuwanderer schützt. Entgegen ursprünglich anders lautender Absichten ist also auch mit diesem Gesetz kein Bekenntnis dazu ergangen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Einwanderung, die selbstverständlich bestimmten Regeln und Gesetzen unterliegen muss, wird weiterhin nicht als erwünscht, sinnvoll und begrüßenswert betrachtet.

Nur ein solches Bekenntnis könnte aber die Zuwanderer aus ihrer unterlegenen, abhängigen Position befreien, und eine auf Gleichberechtigung und gegenseitiger Anerkennung basierende Migrations- und Integrationspolitik ermöglichen, wie wir vom HDF sie seit Jahren fordern.
Unser Ansinnen richtet sich aber auch an die Gruppe der Zuwanderer selbst. Ihre Mitarbeit in Gremien und Organisationen auf allen möglichen Ebenen, von Elternbeiräten und Bürgerinitiativen bis hin zu Parteien und großen Verbänden ist unerlässliche Voraussetzung, damit ihre Forderungen in den gesellschaftlichen Diskurs und in die Suche nach Lösungen für die uns alle betreffenden Probleme eingebracht werden.

Einbürgerung ist die Voraussetzung für die aktive und passive Teilnahme an Wahlen, aber auch dafür, die Umsetzung der von den gewählten Volksvertretern beschlossenen Gesetze und die daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften als Landes- oder Staatsbeamte mitzugestalten. Deshalb tritt HDF für die erleichterte Einbürgerung ein. Aber auch wer diesen Schritt nicht gehen will, sollte die Möglichkeiten an der Gestaltung der Gesellschaft haben, mitzuarbeiten. Die HDF ist deshalb immer bemüht mit Veranstaltungen und Informationsmaterialien ihre Mitglieder und alle anderen Interessierten über ihre Möglichkeiten gesellschaftlicher und politischer Teilnahme aufzuklären und sie bei deren Wahrnehmung zu unterstützen. Dies ist eines unserer wichtigsten Ziele.

ANTIRASSISMUS

Rassismus – darunter verstehen wir Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit bestimmte Eigenschaften zuzuordnen.

Rassismus begegnet uns tagtäglich: in den Medien, im alltäglichen Miteinander, in jedermanns spontanen Zuordnungen und Reaktionen. Deutsche sind fleißig und zuverlässig, Türken unpünktlich, ungebildet und faul. Italiener sind laut und unordentlich, Araber gefährlich und unberechenbar. Amerikaner sind zu arrogant, Holländer zu tolerant, Osteuropäer zu kriminell...: die geballte Aufzählung macht eigentlich schon klar, um welchen Unsinn es sich dabei handelt, und im Einzelfall ist fast jeder bereit zu erkennen, dass auf Ali oder Ahmet, auf Oleg oder Olga, auf Filippo oder Fatma, auf Hans oder Heike das rassistische Vorurteil dann doch nicht zutrifft. In Wirklichkeit ist jeder anders.

Dennoch, und trotz all der schlechten Erfahrungen die in Deutschland ebenso wie in der Türkei, in Europa und in der ganzen Welt mit Rassismus und seinen Konsequenzen gemacht wurden und werden, hat dieses menschenfeindliche und –verachtende Phänomen bis heute überlebt.

Gerade in ökonomischen Krisenzeiten, wenn Menschen Angst um ihren Arbeitsplatz, ihr Auskommen, ihre Zukunft und die ihrer Kinder haben, bekommen rassistische Einstellungen Auftrieb. In Deutschland erleben wir das seit Jahren wieder: statt für die desolate Arbeitsmarktlage die Wirtschaftspolitik der Regierungen und das Verhalten der Arbeitgeber verantwortlich zu machen, wird die Schuld bei den Zuwanderern gesucht, die einst als notwendige Arbeitskräfte hergeholt wurden. Heute sollen sie die Schuld tragen an der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung, an der hohen Arbeitslosigkeit und den leeren öffentlichen Kassen. Statt für die schlechten Ergebnisse Deutschlands bei PISA eine Bildungs- und Sozialpolitik zur Verantwortung zu ziehen, die es nach mehr als vierzig Jahren Zuwanderung nicht geschafft hat, sich auf die veränderte gesellschaftliche Lage einzustellen, wird die Schuld bei den Zuwanderern selber gesucht. Sie seien aufgrund bestimmter ethnischer Merkmale und kultureller Gepflogenheiten nicht integrierbar und unfähig zur Anpassung an die deutsche Gesellschaft.

Das ist Rassismus, der verkennt und leugnet, dass bestimmte Probleme wie beispielsweise der verschlechterte Zugang zu Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die Unfähigkeit, eigene Interessen und Ziele zu artikulieren und zu verfolgen, mehr mit der sozialen Situation als mit ethnischer Zugehörigkeit zu tun haben.

Als Sozialdemokraten sehen wir vom HDF uns verpflichtet, solchen Tendenzen sowie jeder Art von Rassismus, von Ausgrenzung und Stigmatisierung mit all unseren Mitteln und Möglichkeiten entgegenzutreten. Wir betrachten Rassismus als eine Methode, die Gesellschaft künstlich zu spalten und gesellschaftliche Gruppen, die solidarisch und gemeinsam an der Verbesserung ihrer Lage arbeiten könnten und sollten, gegeneinander aufzuhetzen. Dies widerspricht unserer Auffassung einer gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft, unserem Verständnis von Sozialdemokratie.

Unsere Arbeit dient daher dem Ziel, Zuwanderer bei ihrer politischen Emanzipation zu unterstützen, sie aus der mit der Stigmatisierung einhergehenden Lähmung zu befreien und sie zur Inanspruchnahme ihrer gesellschaftlichen und politischen Rechte, zu aktiver Beteiligung an der Gesellschaft zu ermutigen.

HDF und TÜRKEI

Als die HDF sich im Oktober 1977 als Föderation türkischer Volksvereine gründete, war das überragende Ziel ihrer Mitglieder, das politische Geschehen in der Türkei unter sozialdemokratischen Gesichtspunkten mit zu beeinflussen und sich mit den Sozialdemokraten in der Türkei zu solidarisieren. Für die meisten der Vereinsmitglieder, ob Arbeitnehmer oder Studierende, stand wie wohl für die meisten in Deutschland lebenden Türken zu der Zeit fest, dass sie früher oder später in die Türkei zurückkehren würden. Als politisch aktive Menschen wollten sie politische und gesellschaftliche Entwicklungen ihres Herkunftslandes, ihrer Heimat mitbestimmen und mitgestalten.

Schnell rückten aber bereits damals Probleme der türkischen Migranten in Deutschland, ihrer gesellschaftlichen Beteiligung und politischen Vertretung, in unser Augenmerk. Probleme am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche, im Zuge der Zusammenführung von Familien auch schulische und soziale Probleme wurden zu einem festen Bestandteil des Alltags der Zuwanderer aus der Türkei. Die HDF und ihre Mitgliedsvereine nahmen sich dieser Probleme an, zum einen indem wir Betroffenen Beratung anboten (und bis heute anbieten) und zum anderen indem wir im Rahmen unserer politischen Aktivitäten diese Probleme auf die politische Tagesordnung brachten, sie innerhalb des gesellschaftlichen Diskurses artikulierten und uns in dieser Weise um die politische Vertretung der Interessen von Zuwanderern kümmerten.

Heute vereinigt die HDF 45 Ortsvereine aus der Bundesrepublik, der Schweiz, Schweden, England, Frankreich, Holland, Belgien, Dänemark und Österreich mit mehreren tausend Mitgliedern unter ihrem Dach. Viele unserer Mitglieder waren und sind in politischen Parteien – bei der SPD oder den Grünen - aktiv, viele sind auch beruflich in unterschiedlichen Formen mit der Beratung oder Betreuung von Zuwanderern befasst oder als Lehrer, Erzieher oder Sozialberater tätig. Sie stellten und stellen ihre Kompetenz der HDF und ihren Mitgliedsvereinen seit Jahren ehrenamtlich zur Verfügung. Die so zusammengekommene Kompetenz in Sachen Integrations- und Migrationspolitik, die Erfahrungen aus dem alltäglichen Kontakt zu aus der Türkei stammenden Zuwanderern und ihren Familien fließt in unsere Arbeit ebenso ein wie in die politischen Ziele, die wir vertreten und verfolgen.

Im Zuge dieser notwendigen und sinnvollen Entwicklung sind türkeipolitische Themen in den Hintergrund gerückt. Die meisten von uns haben den Gedanken an eine Rückkehr in die Türkei aufgegeben – ohne dabei aber den Kontakt zum Herkunftsland und ihre eigenen Wurzeln zu vergessen. Die zweisprachige Erziehung der Kinder aus türkischen Zuwandererfamilien gehört deshalb ebenso zu unseren politischen Forderungen wie die Möglichkeit, die eigene Kultur auch in Deutschland zu pflegen und weiterzuentwickeln. Wir stellen uns jedem Nationalismus entgegen und vertreten ein laizistisches Staatsmodell. Auf der Grundlage unserer sozialdemokratischen Überzeugungen formulieren wir unsere Erwartungen an die türkische Politik. Wir treten für den EU-Beitritt der Türkei ein und unterstützen ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten. Unsere Kritik ebenso wie unsere Vorschläge richten wir dabei sowohl an die deutsche bzw. europäische wie auch an die türkische Seite.

Als Teil der weltweiten sozialdemokratischen Bewegung denkt die HDF international. Als Migranten betrachten wir uns als Vermittler zwischen Kulturen und gesellschaftlichen Gruppen, durch unsere Jahrzehnte lange Arbeit ausgestattet mit hoher Kompetenz in Sachen Toleranz, Gleichberechtigung und politische Mitwirkung.

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Alte Jakobstr. 12
10969 Berlin

Vertreten durch:

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